Seit 1.März 2017 sind die Registrierung und die Einreichung der Förderanträge unter www.umweltfoerderung.at möglich. Nach der Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen das Einreichen des Antrages erfolgen.
Voraussetzungen für die Förderung
- Anschaffung: Der E-Mobilitätsbonus muss seitens des Fahrzeughändlers in der Höhe von netto 1.500 Euro bzw. 750 Euro bzw. 350 Euro (je nach Fahrzeugtyp) bereits gewährt worden sein und in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein.
- Rechnung: Das Rechnungsdatum des Fahrzeuges darf nicht vor dem 1.Jänner 2017 liegen und die Rechnung darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Reichweite: Der PKW muss eine vollelektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer haben (nicht relevant für E-Mopeds/E-Motorräder).
- Strom: Der PKW muss mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Dies wird durch eigene erneuerbare Energieerzeugung (Photovoltaikanlage, BHKW, Wasserkraft,...) errreicht oder durch Strombezug von einem Ökostromanbieter.
- Preis: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des Autos darf 50.000 Euro nicht übersteigen.